Was bedeutet Videoüberwachung am Arbeitsplatz aus Datenschutzsicht?
Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz stellt stets einen Eingriff in die Rechte betroffener Personen dar. Arbeitnehmende, Besucher und andere Menschen im Betrieb haben ein schutzwürdiges Interesse daran, nicht dauerhaft beobachtet zu werden. Gleichzeitig verfolgen Unternehmen berechtigte Interessen, etwa den Schutz von Eigentum, die Wahrnehmung des Hausrechts oder die Aufklärung von Straftaten.
Entscheidend ist die Abwägung: Sicherheitsinteresse des Unternehmens vs. schutzwürdige Interessen der Betroffenen.
Wann ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig?
Videoüberwachung ist zulässig, wenn sie einem konkreten Zweck dient und datenschutzkonform umgesetzt wird. Dazu zählen insbesondere der Schutz von Gebäuden, die Sicherung von Zugangsbereichen oder die Aufklärung konkreter Vorfälle.
Eine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen, etwa im Büro oder an Schreibtischen, ist in der Regel nicht erlaubt. Hier greifen die Anforderungen der DSGVO besonders streng.
Merksatz für Unternehmen: Je näher eine Kamera am eigentlichen Arbeitsplatz ist, desto höher sind die Anforderungen an Datenschutz und Rechtfertigung.
Warum Privatzonen bei Kameraüberwachung unverzichtbar sind
Privatzonen sorgen dafür, dass nur das überwacht wird, was für den definierten Zweck erforderlich ist. Sensible Bereiche werden technisch ausgeblendet oder verpixelt, sodass keine personenbezogenen Daten erfasst werden.
Damit wird:
- der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht reduziert
- die Datenverarbeitung auf das notwendige Maß beschränkt
- die Akzeptanz der Videoüberwachung erhöht
Privatzonen sind keine Option, sondern Best Practice bei datenschutzkonformer Videoüberwachung im Unternehmen.
Wie funktionieren Privatzonen technisch?
Moderne Videoüberwachungssysteme ermöglichen es, bestimmte Bildbereiche gezielt zu maskieren. Diese Zonen sind dauerhaft nicht sichtbar, weder im Live-Bild noch in gespeicherten Videoaufnahmen.
Die Konfiguration erfolgt zentral über die Kamerasoftware oder ein Webinterface. Änderungen an Räumen, Nutzung oder Zweck sollten regelmäßig überprüft und dokumentiert werden, um die Datenschutzkonformität dauerhaft sicherzustellen.
Videoüberwachung, DSGVO und berechtigte Interessen
Die rechtliche Grundlage für Videoüberwachung im Unternehmen ist häufig Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – die Wahrnehmung berechtigter Interessen. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Interessenabwägung.
Wichtig ist dabei:
- klare Zweckdefinition
- Transparenz gegenüber betroffenen Personen
- sichtbare Hinweisschilder zur Videoüberwachung
- keine verdeckte oder anlasslose Beobachtung
Privatzonen helfen dabei, diese Anforderungen technisch umzusetzen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Vorteile von Privatzonen für Unternehmen und Beschäftigte
Für Unternehmen bedeutet der Einsatz von Privatzonen mehr Rechtssicherheit, weniger datenschutzrechtliche Angriffsflächen und eine klarere Fokussierung auf sicherheitsrelevante Bereiche.
Für Beschäftigte steigt die Transparenz und das Vertrauen, da klar erkennbar ist, dass Videoüberwachung nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle eingesetzt wird.
Das Ergebnis ist eine Videoüberwachung, die schützt – ohne zu verunsichern.
Zusammenspiel mit Leitstelle und weiterer Sicherheitstechnik
In professionellen Sicherheitskonzepten ist Videoüberwachung Teil eines Gesamtsystems. In Verbindung mit Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontrollen und einer Notruf- und Serviceleitstelle können Vorfälle schneller eingeordnet werden.
Die Leitstelle erhält im Alarmfall visuelle Informationen, ohne sensible Arbeitsbereiche einzusehen. So wird Sicherheit erhöht, ohne Datenschutzgrenzen zu überschreiten.
Securitas: Datenschutzkonforme Videoüberwachung für Unternehmen
Securitas unterstützt Unternehmen dabei, Videoüberwachung so einzusetzen, dass Sicherheitsanforderungen und Datenschutz miteinander vereinbar bleiben. Dazu gehört eine fundierte Beratung zu Kamerapositionen und Privatzonen, damit sicherheitsrelevante Bereiche überwacht werden, ohne sensible Zonen unnötig zu erfassen.
Darüber hinaus begleitet Securitas die Konfiguration und laufende Anpassung der Systeme und bindet die Videoüberwachung bei Bedarf in weitere Sicherheitskomponenten wie Zutrittskontrollen oder Leitstellenservices ein. So entsteht eine praxisnahe Lösung, die Sicherheit, Transparenz und Rechtssicherheit verbindet.
Fazit: Videoüberwachung am Arbeitsplatz richtig umsetzen
Datenschutz und Videoüberwachung schließen sich nicht aus.
Privatzonen sind der Schlüssel, um Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Rechte der betroffenen Personen zu respektieren.
Unternehmen, die Videoüberwachung am Arbeitsplatz einsetzen, sollten daher nicht nur auf Technik setzen, sondern auf klare Regeln, transparente Kommunikation und datenschutzkonforme Umsetzung.
Möchten Sie wissen, wie sich Videoüberwachung am Arbeitsplatz datenschutzkonform und sicher umsetzen lässt?
Auf securitas.de finden Sie weiterführende Informationen zu Videoüberwachung für Unternehmen sowie zu integrierten Sicherheitslösungen mit Leitstellenanbindung.


