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Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Datenschutzkonforme Privatzonen richtig einsetzen

Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll Sicherheit schaffen, ohne Beschäftigte unter Generalverdacht zu stellen oder unnötig tief in das Persönlichkeitsrecht einzugreifen. Für Unternehmen stellt sich daher häufig die Frage, wie sich Videoüberwachung, Datenschutz und Effizienz miteinander vereinbaren lassen. Eine zentrale Rolle spielen dabei klar definierte Privatzonen innerhalb der Kameraüberwachung.

23. Januar 2026

Was bedeutet Videoüberwachung am Arbeitsplatz aus Datenschutzsicht?

Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz stellt stets einen Eingriff in die Rechte betroffener Personen dar. Arbeitnehmende, Besucher und andere Menschen im Betrieb haben ein schutzwürdiges Interesse daran, nicht dauerhaft beobachtet zu werden. Gleichzeitig verfolgen Unternehmen berechtigte Interessen, etwa den Schutz von Eigentum, die Wahrnehmung des Hausrechts oder die Aufklärung von Straftaten.

 

Entscheidend ist die Abwägung: Sicherheitsinteresse des Unternehmens vs. schutzwürdige Interessen der Betroffenen.

Wann ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig?

Videoüberwachung ist zulässig, wenn sie einem konkreten Zweck dient und datenschutzkonform umgesetzt wird. Dazu zählen insbesondere der Schutz von Gebäuden, die Sicherung von Zugangsbereichen oder die Aufklärung konkreter Vorfälle.

 

Eine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen, etwa im Büro oder an Schreibtischen, ist in der Regel nicht erlaubt. Hier greifen die Anforderungen der DSGVO besonders streng.

 

Merksatz für Unternehmen: Je näher eine Kamera am eigentlichen Arbeitsplatz ist, desto höher sind die Anforderungen an Datenschutz und Rechtfertigung.

Warum Privatzonen bei Kameraüberwachung unverzichtbar sind

Privatzonen sorgen dafür, dass nur das überwacht wird, was für den definierten Zweck erforderlich ist. Sensible Bereiche werden technisch ausgeblendet oder verpixelt, sodass keine personenbezogenen Daten erfasst werden.

 

Damit wird:

  • der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht reduziert
  • die Datenverarbeitung auf das notwendige Maß beschränkt
  • die Akzeptanz der Videoüberwachung erhöht

 

Privatzonen sind keine Option, sondern Best Practice bei datenschutzkonformer Videoüberwachung im Unternehmen.

Wie funktionieren Privatzonen technisch?

Moderne Videoüberwachungssysteme ermöglichen es, bestimmte Bildbereiche gezielt zu maskieren. Diese Zonen sind dauerhaft nicht sichtbar, weder im Live-Bild noch in gespeicherten Videoaufnahmen.

 

Die Konfiguration erfolgt zentral über die Kamerasoftware oder ein Webinterface. Änderungen an Räumen, Nutzung oder Zweck sollten regelmäßig überprüft und dokumentiert werden, um die Datenschutzkonformität dauerhaft sicherzustellen.

Videoüberwachung, DSGVO und berechtigte Interessen

Die rechtliche Grundlage für Videoüberwachung im Unternehmen ist häufig Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – die Wahrnehmung berechtigter Interessen. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Interessenabwägung.

 

Wichtig ist dabei:

  • klare Zweckdefinition
  • Transparenz gegenüber betroffenen Personen
  • sichtbare Hinweisschilder zur Videoüberwachung
  • keine verdeckte oder anlasslose Beobachtung

 

Privatzonen helfen dabei, diese Anforderungen technisch umzusetzen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Vorteile von Privatzonen für Unternehmen und Beschäftigte

Für Unternehmen bedeutet der Einsatz von Privatzonen mehr Rechtssicherheit, weniger datenschutzrechtliche Angriffsflächen und eine klarere Fokussierung auf sicherheitsrelevante Bereiche.

 

Für Beschäftigte steigt die Transparenz und das Vertrauen, da klar erkennbar ist, dass Videoüberwachung nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle eingesetzt wird.

 

Das Ergebnis ist eine Videoüberwachung, die schützt – ohne zu verunsichern.

Zusammenspiel mit Leitstelle und weiterer Sicherheitstechnik

In professionellen Sicherheitskonzepten ist Videoüberwachung Teil eines Gesamtsystems. In Verbindung mit Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontrollen und einer Notruf- und Serviceleitstelle können Vorfälle schneller eingeordnet werden.

 

Die Leitstelle erhält im Alarmfall visuelle Informationen, ohne sensible Arbeitsbereiche einzusehen. So wird Sicherheit erhöht, ohne Datenschutzgrenzen zu überschreiten.

Securitas: Datenschutzkonforme Videoüberwachung für Unternehmen

Securitas unterstützt Unternehmen dabei, Videoüberwachung so einzusetzen, dass Sicherheitsanforderungen und Datenschutz miteinander vereinbar bleiben. Dazu gehört eine fundierte Beratung zu Kamerapositionen und Privatzonen, damit sicherheitsrelevante Bereiche überwacht werden, ohne sensible Zonen unnötig zu erfassen.

 

Darüber hinaus begleitet Securitas die Konfiguration und laufende Anpassung der Systeme und bindet die Videoüberwachung bei Bedarf in weitere Sicherheitskomponenten wie Zutrittskontrollen oder Leitstellenservices ein. So entsteht eine praxisnahe Lösung, die Sicherheit, Transparenz und Rechtssicherheit verbindet.

Fazit: Videoüberwachung am Arbeitsplatz richtig umsetzen

Datenschutz und Videoüberwachung schließen sich nicht aus.
Privatzonen sind der Schlüssel, um Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Rechte der betroffenen Personen zu respektieren.

Unternehmen, die Videoüberwachung am Arbeitsplatz einsetzen, sollten daher nicht nur auf Technik setzen, sondern auf klare Regeln, transparente Kommunikation und datenschutzkonforme Umsetzung.

Möchten Sie wissen, wie sich Videoüberwachung am Arbeitsplatz datenschutzkonform und sicher umsetzen lässt?

 

Auf securitas.de finden Sie weiterführende Informationen zu Videoüberwachung für Unternehmen sowie zu integrierten Sicherheitslösungen mit Leitstellenanbindung.

23. Januar 2026

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FAQ: Häufige Fragen zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz und Datenschutz

  • Eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist erlaubt, wenn sie einem klar definierten Zweck dient, verhältnismäßig ist und die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben. Zulässig ist sie vor allem zum Schutz von Eigentum, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder bei konkreten Sicherheitsrisiken, nicht jedoch zur dauerhaften Leistungs- oder Verhaltenskontrolle.

  • Ja, eine Videoüberwachung kann auch ohne Einverständniserklärung zulässig sein, wenn sie auf einer gesetzlichen Rechtsgrundlage beruht, etwa der Wahrnehmung berechtigter Interessen nach DSGVO. Eine Einwilligung ist im Arbeitsverhältnis oft problematisch, da sie nicht immer freiwillig erteilt wird und daher rechtlich angreifbar sein kann.

  • Kameras dürfen grundsätzlich in Bereichen installiert werden, in denen ein berechtigtes Sicherheitsinteresse besteht, etwa an Eingängen, Zufahrten oder Lagerflächen. Arbeitsplätze, Büros, Pausenräume oder andere Bereiche mit besonderem Schutzbedarf dürfen in der Regel nicht dauerhaft überwacht werden.

  • Bei der Videoüberwachung müssen Zweck, Rechtsgrundlage und Umfang klar definiert sein. Betroffene Personen sind transparent zu informieren, etwa durch gut sichtbare Hinweisschilder. Zudem ist sicherzustellen, dass nur notwendige Daten verarbeitet werden und Privatzonen eingerichtet sind, um sensible Bereiche auszuschließen.

  • Ja, Videoaufnahmen gelten als personenbezogene Daten, sobald Personen erkennbar sind oder identifizierbar gemacht werden können. Ihre Verarbeitung unterliegt daher den Vorgaben der DSGVO, insbesondere in Bezug auf Zweckbindung, Datensparsamkeit und Schutz der Rechte der betroffenen Personen.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Datenschutzkonforme Privatzonen richtig einsetzen