Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen der deutschen Securitas Gruppe („Securitas“)
AGB Securitas
DEFINITIONEN
„Vereinbarung“ bedeutet der Dienstleistungsvertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggf. Ergänzende Vertragsbedingungen sowie sämtliche zugehörigen Anlagen und Anhänge.
„Dienstleistungsvertrag“ bezeichnet den als Deckblatt dieser AGB Securitas vorangestellten Dienstleistungsvertrag.
„Auftraggeber“ bedeutet der im Dienstleistungsvertrag angege-
bene Auftraggeber.
„Datum des Inkrafttretens“ bedeutet das im Dienstleistungsver-
trag angegebene Datum.
„Schriftlich“ oder „schriftliches Dokument“ umfasst jedwede schriftliche Mitteilung, die von einer zur Vertretung der Partei bevollmächtigten Person abgegeben wurde, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf gedruckte Dokumente, Faxe, E-Mails und andere elektronische Kommunikationsmittel, sofern in dieser Vereinbarung nicht etwas anderes geregelt wird.
„Verluste“ bedeutet Verluste gemäß Festlegung im geltenden Recht, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf sämtliche Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Klagen, Forderungen oder Ausgaben (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle angemessenen Anwaltsgebühren oder Kosten einer Klage, die einer Partei infolge von oder in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen).
„Dienstanweisung“ bedeutet die Spezifizierung der Dienstleistungen, die Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung für den Auftraggeber erbringt, die durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen wurden und die dieser Vereinbarung als Anlage A beigefügt sind.
„Dienstleistungsgebühr“ bedeutet die Kosten, die Securitas dem Auftraggeber für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß Dienstleistungsvertrag in Rechnung stellt, sowie die Kosten für alle zusätzlichen Dienstleistungen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden. Diese Kosten können von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung abgeändert werden.
„Dienstleistungen“ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung im Arbeitsumfang von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.
“Sanktionen” bedeutet ökonomische oder finanzielle Sanktionen, Embargos oder andere gleichgelagerte Maßnahmen die durch die Europäische Union, deren Mitgliedsstaaten, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten von Amerika oder deren Behörden (inkl. dem Amt für Kontrolle von Auslandsvermögen (OFAC), dem Außenministerium (US Department of State), dem Wirtschaftsministerium (US Department of Commerce) und dem Finanzministerium (US Department of Treasury)) oder gleichgelagerten anderen Regulierungsstellen anderer Staaten, die für diesen Vertrag relevant sind, verhängt, verwaltet oder erzwungen werden in ihrer jeweils gültigen Fassung.
“Sanktionsliste” bedeutet Listen mit speziell benannten Staaten, Staatsangehörigen, Personen oder Unternehmen (oder gleichartig) gegen die Sanktionen bestehen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
„Securitas“ bedeutet das im Dienstleistungsvertrag angegebene Securitas-Unternehmen.
„Standort(e)“ bedeutet das Gelände, auf denen die Dienstleistungen gemäß Spezifizierung im Arbeitsumfang zu erbringen ist.
„Objekt(e)“ bedeutet das Gebäude, in welchem die Dienstleistung gemäß Spezifizierung im Dienstleistungsvertrag zu erbringen ist
1 BEGINN UND DAUER
Diese Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und läuft – vorbehaltlich einer Beendigung gemäß Art. 9 oder anderslautender Vereinbarung im Dienstleistungsvertrag– für eine Dauer von einem (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, bis sie von einer der Parteien mindestens neunzig (90) Tage im Voraus zum Jahrestag des Datums des Inkrafttretens schriftlich gekündigt wird. Sollten Dienstleistungen vor dem Datum des Inkrafttretens erbracht werden, gilt diese Vereinbarung auch für diese Dienstleistungen.
2 UMFANG UND DURCHFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
2.1 Dienstleistung und Ausrüstung. Securitas erklärt sich damit einverstanden, die Dienstleistungen für den Auftraggeber gemäß den spezifischen, in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu erbringen. Sämtliche Ausrüstung, Software, Materialien und/oder Dokumentationen, die von Securitas bereitgestellt
werden, bleiben stets Eigentum von Securitas, sofern zwischen
den Parteien keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde.
2.2 Anweisungen des Auftraggebers. Securitas ist nicht verpflichtet, anderen Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen als sol-
che, die in der Dienstanweisung (Art. 3.4 ff) spezifiziert sind. Sollte der Auftraggeber während der Durchführung der Dienstleistungen Anweisungen geben, die außerhalb der Dienstanweisung liegen und die Durchführung der Dienstleistungen ändern oder beeinträchtigen, so hat der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für sämtliche Konsequen-
zen aus diesen Anweisungen zu übernehmen und Securitas diesbezüglich freizustellen und schadlos zu halten.
2.3 Forderungen nach Anpassungen und Ergänzungen der Dienstleistungen. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung kann jede Partei Anpassungen und/oder Ergänzungen der Dienstleistungen fordern. Sollten diese Anpassungen und/oder Ergänzungen nach Ansicht von Securitas eine Anpassung der Dienstleistungsgebühr oder dieser Vereinbarung erfordern, hat Securitas den Auftraggeber von diesen erforderlichen Anpassungen der Dienstleistungsgebühr zu unterrichten.
Die Parteien werden über die geforderten Anpassungen und/oder Ergänzungen der Dienstleistungen, der Dienstleistungsgebühr oder dieser Vereinbarung (sämtlich: Veränderungen) verhandeln. Damit solche Veränderungen verbindlich für die Parteien sind, müssen diese schriftlich mit einem bevollmächtigen Ansprechpartner der betreffenden Partei vereinbart werden. Wird keine solche Vereinbarung erzielt, bleibt diese Vereinbarung unverändert. Zum Zwecke der Klarheit wird darauf hingewiesen, dass die Securitas-Mitarbeitenden, welche die Dienstleistungen erbringen, nicht dazu berechtigt sind, Anpassungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung zu akzeptieren. Securitas ist berechtigt, diese Vereinbarung so abzuändern, dass eine Einhaltung von staatlichen Anweisungen, Anordnungen, Regeln und Gesetzen – welche für die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen gelten – gewährleistet ist. Solche Abänderungen gelten als vom Auftraggeber akzeptiert, es sei denn es wird ihnen ausdrücklich schriftlich binnen 5 Werktagen nach ihrer Mitteilung widersprochen. Im Falle eines Widerspruchs ist Securitas berechtigt, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß nachstehendem Art. 9.1 zu kündigen.
2.4 Personal. Das Personal, das die Dienstleistungen erbringt, sind
entweder Securitas-Mitarbeitende oder Unterauftragnehmer, die von Securitas beschäftigt werden. Securitas darf das Personal, dem die Dienstleistungen zugewiesen wurden, jederzeit wechseln. Die Auswahl des von Securitas beschäftigten, eingesetzten Personals und das Weisungsrecht diesem gegenüber liegen ausgenommen bei Gefahr im Verzug bei Securitas. Der Auftraggeber kann einen Wechsel des Securitas-Personals fordern, aber Securitas bestimmt nach eigenem, alleinigem Ermessen die Maßnahmen, die aufgrund einer solchen Forderung ergriffen werden. Forderungen des Auftraggebers nach einem Personalwechsel haben schriftlich zu erfolgen und die Gründe
für die Forderung eines solchen Wechsels zu beinhalten.
2.5 Das Personal versieht seinen Dienst in Dienstkleidung. Sofern aufgrund besonderer Umstände im Sinne des Art. 10.1 zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzanzüge, Atemschutzmasken) erforderlich wird, um die Gesundheit des eingesetzten Personals sicherzustellen, wird diese unentgeltlich in ausreichendem Maße durch den AG gestellt.
2.6 Der Auftraggeber wird sich mit etwaigen Beschwerden nicht an
das Personal, sondern ausschließlich an die Bereichsleitung bzw.
den Objektverantwortlichen von Securitas wenden.
2.7 Unterauftragnehmer. Securitas kann auf Unterauftragnehmer
zurückgreifen, um einige oder alle Dienstleistungen zu erbringen. Securitas übernimmt die Verantwortung für diese Unterauftragnehmer – vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Haftungsbeschränkungen.
2.8 Verantwortung. In seiner Eigenschaft als Dienstleistungsvertrag
entsteht aus dieser Vereinbarung über die Durchführung der vereinbarten Leistung keine darüber hinausgehende Gesamtverantwortung für die Sicherheit des Standortes oder die Übernahme der Leistung eines Sicherheitsberaters. Eine Zusicherung, wie z.B. die Verhinderung von Verlust oder Schäden, ist mit diesem Vertrag nicht verbunden.
3 VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
3.1 Kooperation. Der Auftraggeber hat jederzeit mit Securitas zu kooperieren, um es Securitas zu ermöglichen, die Dienstleistungen unter den bestmöglichen Bedingungen zu erbringen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt darauf, dass der Auftraggeber Folgendes bereitstellt: (i) eine sichere, gesunde Arbeitsumgebung für das Securitas-Personal gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften, (ii) sämtliche relevanten Informationen, Zugänge und Hilfeleistungen, die Securitas vernünftigerweise benötigt, um die Dienstleistungen ohne Unterbrechung durchzuführen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen, und (iii) unverzügliche Benachrichtigung über alles, was die Sicherheit, Risiken oder Verpflichtungen von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung beeinträchtigen könnte oder was voraussichtlich zu einer Erhöhung der Kosten von Securitas für die Erbringung der Dienstleistungen führt.
3.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Genauigkeit seiner für das Vertragsverhältnis zur Verfügung gestellten und von Securitas benötigten Daten.
3.3 Sanktionen. Der Auftraggeber versichert, dass er nicht auf einer Sanktionsliste steht und weder direkt noch indirekt von einer Person oder einem Unternehmen, das auf einer Sanktionsliste steht, kontrolliert wird oder in deren Eigentum steht. „Eigentum“ und „Kontrolle“ richten sich hierbei nach der Definition der jeweiligen Sanktion oder offiziellen Verfahrensanweisungen zu diesen Sanktionen.
3.4 Der Auftraggeber versichert, dass er, ohne entsprechende Erlaubnis einer zuständigen Stelle (soweit zulässig), weder direkt noch indirekt Aktivitäten vornimmt, welche durch Sanktionen geahndet werden.
3.5 Dienstanweisung. Securitas und der Auftraggeber sind verpflichtet, unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages eine schriftliche, von beiden Parteien abzuzeichnende Dienstanweisung zu erstellen. Die Dienstanweisung ist für die Ausführung des Dienstes allein maßgebend. Sie enthält die Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die den Anweisungen / Anforderungen des Auftraggebers entsprechend vorgenommen werden sollen. Die Dienstanweisung ist Bestandteil des Vertrages.
3.6 Wirkt der Auftraggeber an der Erstellung oder Ergänzung der Dienstanweisung nicht mit oder liegt aus sonstigen Gründen keine von Auftraggeber und Securitas unterzeichnete Dienstanweisung vor, so kann Securitas die Dienstleistung entsprechend ihrem Entwurf der Dienstanweisung oder mangels eines solchen in der Art und Weise erbringen, wie Securitas sie für sachdienlich hält. Bei Schäden, die bis zum Zeitpunkt einer unterzeichneten Dienstanweisung entstehen, besteht die Vermutung der verschuldeten Schadensverursachung durch den Auftraggeber; dem Auftraggeber wird das Recht zum Beweis des Gegenteils eingeräumt. Soweit sich im Zuge der Vertragsausführung die
Leistungsinhalte auf Veranlassung des Auftraggebers derart verändern, dass eine Deckung, durch die im Wach- und Sicherheitsgewerbe üblicherweise bestehende Betriebshaftpflichtversicherung, nicht mehr gegeben ist, trägt der Auftraggeber das sich hieraus ergebende Schadensrisiko.
3.7 Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Umstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden bzw. diese abgeändert werden.
3.8 Hausrecht. Der Auftraggeber beauftragt Securitas nicht exklusiv für die Dauer der Dienstleistung mit der Wahrnehmung des ihm zustehenden oder übertragenen Hausrechts sowie aller ihm zustehenden oder übertragenen Selbsthilferechte.
4 DIENSTLEISTUNGSGEBÜHREN
4.1 Dienstleistungsgebühr. Der Auftraggeber zahlt Securitas die Dienstleistungsgebühr für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß Spezifizierung im Dienstleistungsvertrag.
4.2 Kosten. Der Auftraggeber erstattet Securitas ohne gesonderten Auftrag zusätzlich sämtliche entstehenden Kosten, die zur Wiederherstellung der Haussicherheit unbedingt erforderlich sind, für den Fall, dass die in der Dienstanweisung genannten Personen des Auftraggebers telefonisch nicht erreichbar sind. Dies gilt auch bei Alarmierung von Einsatz- und/oder Rettungskräften gemäß Alarmplan sowie bei Bedarf ebenfalls für die Bewachung des Objektes.
4.3 Anpassungen der Dienstleistungsgebühr. Die Dienstleistungsgebühr passt sich der Entwicklung des Erzeugerpreisindexes für Dienstleistungen Deutschland bezogen auf den Wirtschaftszweig „Private Wach- und Sicherheitsdienste“ an, welcher unter der Codierung WZ08-801 geführt und unter der Webseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) einsehbar ist.
Die Anpassung erfolgt rückwirkend innerhalb der ersten vier Monate des jeweiligen Kalenderjahres. Sie bemisst sich nach der Höhe der durchschnittlichen prozentualen Entwicklung des vorbezeichneten Indexes in den vorangegangenen 12 Kalendermonaten.
Darüber hinaus sind die Parteien während der Laufzeit dieser Vereinbarung jederzeit zur Anpassung der Dienstleistungsgebühr nach billigem Ermessen nur dann berechtigt, wenn sich die Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen in einem der folgenden Kostenblöcke nachweislich über die zuletzt vorgenommene Indexanpassung hinaus ändern: (i) Veränderung der lohngebundenen oder lohnbezogenen Kosten, soweit beispielsweise eine oder mehrere Lohngruppen (je nach Qualifikation) innerhalb eines abgeschlossen Tarifvertrages (Gewerkschaft/BDSW/BDLS) im jeweiligen Bundesland, eine höhere prozentuale Steigerung aufweist, als die im herangeführten Index (ii) Veränderung der Kosten in Verbindung mit Lieferanten, soweit Securitas diese nicht veranlasst hat, (iii) Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Dienstleistung gelten.
Securitas wird dem Kunden auf Anfrage die betroffenen Kostenblöcke prozentual aus- und die Anpassung nachweisen.
4.4 Mehrwertsteuer und andere Steuern. Sämtliche im Rahmen dieser Vereinbarung zahlbaren Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne andere geltende Steuern oder Abgaben; diese sind zusätzlich zu den angegebenen Dienstleistungsgebühren zu zahlen.
5 ZAHLUNG
5.1 Zahlung der Dienstleistungsgebühr. Der Auftraggeber erhält monatlich eine Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form an eine durch den Auftraggeber zu benennende E-Mail-Adresse. Unbeschadet kann eine Rechnungstellung durch Securitas weiterhin auch in Papierform erfolgen. Die Rechnungen sind binnen acht (8) Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Aufrechnung, es sei denn es handelt sich um eine rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderung, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Das Versäumnis seitens des Auftraggebers, einen Betrag bei Fälligkeit zu bezahlen, wird als wesentliche Verletzung durch den Auftraggeber betrachtet. Verzugszinsen werden gem. § 288 BGB auf Beträge aufgeschlagen, die nicht innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Der Auftraggeber muss Securitas schriftlich über jedwede Streitigkeit bezüglich des Rechnungsbetrags innerhalb von acht (8) Tagen nach dem Rechnungsdatum benachrichtigen; andernfalls gelten sämtliche Streitigkeiten als erledigt. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten, die in Verbindung mit dem Erhalt von fälligen Zahlungen, für die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen, stehen können (Bankgebühren etc.). Für den Fall, dass Securitas Klage erheben oder Inkassodienste einleiten muss, um Beträge einzuziehen, die Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldet werden, erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, die Anwaltsgebühren und anderen Klage- und Inkassokosten zu bezahlen.
5.2 Aussetzung. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann Securitas die Durchführung der im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen aussetzen, und zwar nach einer mindestens zehn (10) Tage zuvor erfolgten schriftlichen Mitteilung. Die Aussetzung entbindet den Auftraggeber von keinerlei Verpflichtungen, die er gemäß dieser Vereinbarung hat.
5.3 Sofortige Barzahlung. Im Falle einer Nichtzahlung aufgrund von
Liquiditätsproblemen seitens des Auftraggebers kann Securitas
die weitere Durchführung der Dienstleistungen an die Bedingung
knüpfen, dass für die bereits erbrachten Dienstleistungen und/oder für die noch zu erbringenden Dienstleistungen eine sofortige Barzahlung/Vorkasse zu erfolgen hat.
6 BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
6.1 Haftung für Verluste. Securitas haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr selbst, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung von Securitas für Sach- und Vermögensschäden, die von ihr selbst, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft infolge leichter Fahrlässigkeit verursacht werden, ist auf die in Art. 8.1 aufgeführten Summen begrenzt.
6.2 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Art. 6.1 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
6.3 Benachrichtigungsfristen für Forderungen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Securitas als Versicherungsnehmerin eine Reihe von Obliegenheitspflichten zu erfüllen hat, insbesondere jeden Schadensfall ihrem Versicherer unverzüglich, nach Kenntnisnahme bzw. der Möglichkeit der Kenntnisnahme, schriftlich anzuzeigen. Deshalb hat der Auftraggeber Securitas über sämtliche aus den Dienstleistungen entstehende Forderungen angemessen detailliert und schriftlich binnen dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem der Auftraggeber das zu dieser Forderung führende Ereignis bemerkt (oder vernünftigerweise hätte bemerken sollen), zu benachrichtigen; kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird.
Schadenersatzansprüche, die aufgrund von verspäteter Meldung durch den Auftraggeber nicht durch den Versicherer reguliert werden, kann der Auftraggeber nicht geltend machen.
6.4 Unberührt von den Regelungen unter 6.1, 6.2 und 6.3 bleibt die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.5 Regress. Soweit die Schadensersatzhaftung von Securitas ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Securitas.
7 ANSPRÜCHE DRITTER
Schadloshaltung. Der Auftraggeber hat Securitas von sämtlichen und gegen sämtliche Verluste freizustellen und schadlos zu halten, die Securitas möglicherweise infolge von oder in Verbindung mit der Durchführung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen oder aufgrund derer Ansprüche gegen Securitas durch Dritte erhoben werden, es sei denn diese Verluste ergeben sich aus einer schuldhaften Handlung oder Unterlassung seitens Securitas, seiner Mitarbeitenden, seiner Vertreter oder seiner Unterauftragnehmer.
8 VERSICHERUNG
8.1 Versicherung. Securitas unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
€ 1.250.000,00 bei Personenschäden
€ 1.100.000,00 bei Sachschäden
€ 50.000,00 bei Abhandenkommen bewachter Sachen
€ 50.000,00 bei Vermögensschäden
€ 50.000,00 bei Abhandenkommen überlassener Schlüssel/GHS
€ 50.000,00 bei Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzgesetzes
Die vorstehend aufgeführten Deckungssummen nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis. Nach seiner Wertung sind diese ausreichend, um objekt- und vertragstypische Risiken abzudecken.
8.2 Der Auftraggeber kann von Securitas den Nachweis über den Abschluss und Bestand einer Haftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen mit den aufgrund der Verordnung über das Bewachungsgewerbe vom 23. Juli 2002 – s. Bekanntmachung der Neufassung vom 03.05.2019 (BGBl l S.692)– festgelegten Inhalten verlangen.
8.3 Soweit der Auftraggeber höhere als die in Art. 8.1 genannten Deckungssummen für erforderlich erachtet, wird dieser Securitas informieren; Securitas wird gegen Erhöhung des Entgelts eine Erhöhung der versicherbaren Deckungssummen vereinbaren. Ansonsten wird der über diese Summen hinausgehende Schaden durch den Auftraggeber abgedeckt.
8.4 Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen vertraglich vereinbarten Sicherungsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie z.B. die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, die Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder die Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. In diesen Fällen ist eine Inanspruchnahme von Securitas ausgeschlossen.
9 BEENDIGUNG
9.1 Außerordentliche Kündigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Frist von zehn (10) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei kündigen. „Wichtige Gründe“ für Securitas umfassen insbesondere und ohne Einschränkung: (i) sämtliche wesentlichen oder anhaltenden geringfügigen Verletzungen durch den Auftraggeber in Bezug auf seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung, (ii) wenn der Auftraggeber mit einer ihm obliegenden Zahlung eines Rechnungsbetrages oder eines Betrages, der einem Rechnungsbetrag entspricht, um mehr als zwei (2) Wochen in Verzug ist (iii) die Kündigung oder eine wesentliche Abänderung einer Versicherungsdeckung von Securitas, die für die Vereinbarung relevant ist, (iv) eine Abänderung der geltenden Gesetze oder Vorschriften, die eine wesentliche Auswirkung auf die Verpflichtungen von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung hat oder zu einer wesentlichen Änderung dieser Verpflichtungen führt, (v) bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens o.ä. von oder gegen das Unternehmen gestellt wurde, (vi) der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß Art. 2.5 nicht nachkommt oder (vii) jedwede Handlung, Unterlassung oder jedwedes Verhalten des Auftraggebers, das nach angemessener Meinung von Securitas das Geschäft oder die Reputation von Securitas in Misskredit bringt oder bringen könnte.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bezahlung aller Dienstleistungen, die bis zum Beendigungsdatum in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erbracht werden. Falls die Beendigung dieser Vereinbarung auf eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber zurückzuführen ist, hat der Auftraggeber Securitas sämtliche durch diese Verletzung entstehenden Schäden zu erstatten.
9.2 Sanktionen. Sofern die Dienstausführung in Bezug auf Sanktionen ganz oder teilweise für Securitas ungesetzlich ist oder wird, dem Gesetz, Rechts- oder Durchführungsverordnungen widerspricht oder der Auftraggeber oder sein direkter oder indirekter Eigentümer auf einer Sanktionsliste geführt werden, ist Securitas berechtigt seine Leistung sofort einzustellen und/oder diesen Vertrag fristlos zu kündigen.
Die Parteien stimmen überein, dass Securitas im vorstehend genannten Fall keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, Verluste oder Verzögerungen des Auftraggebers übernimmt.
9.3 Entbindung von der Leistungserbringung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung ist Securitas von allen weiteren Leistungserbringungen im Rahmen dieser Vereinbarung entbunden und darf den Standort (die Standorte) betreten und sämtliche Geräte, Materialien, Software und/oder Dokumente (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Abrufen und/oder Zerstören von elektronischen Dokumenten und Daten), die Securitas gehören, wieder abholen.
9.4 Schriftform. Eine jede Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Fax, E-Mail oder andere telekommunikativ übermittelte Erklärungen genügen in diesem Fall, abweichend von § 127 Abs. 2 BGB, nicht der Schriftform.
10 BEFREIUNGSGRÜNDE
10.1 Höhere Gewalt (Force Majeure). Folgende Umstände gelten als Befreiungsgründe, wenn sie die Erfüllung dieser Vereinbarung verzögern oder behindern: sämtliche Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilmachung oder umfassende militärische Einberufungen, Einziehung, Beschlagnahmung, Währungsbeschränkungen, Aufstände und innere Unruhen, Flugzeugentführungen oder Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Knappheit von Transportmitteln, allgemeine Knappheit von Materialien oder Personal, Streiks oder andere Formen von Arbeitskampf sowie Mängel oder Verspätungen bei Lieferungen durch Unterauftragnehmer, die durch einen in diesem Artikel genannten Umstand verursacht wurden.
10.2 Material adverse change. Als Befreiungsgrund gelten auch Umstände, die ohne Zutun von Securitas eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf die Kostenstruktur von Securitas haben und damit die kalkulatorische Basis des Vertrages unwirtschaftlich stellen.
10.3 Benachrichtigung. Diejenige Partei, die eine Befreiung gemäß Art. 10 beanspruchen möchte, hat die jeweils andere Partei unverzüglich über das Ereignis und über den Wegfall des betreffenden Umstands zu unterrichten.
10.4 Befreiungsfolgen. Im Falle eines Umstandes nach Art. 10.1 ist Securitas zur Unterbrechung oder zweckentsprechenden Umstellung der Dienstleistung in den o.g. Fällen berechtigt, sowie wenn die Fortführung zu einer das gewöhnliche Maß übersteigenden Gefährdung des von Securitas eingesetzten Personals führen würde. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn ein Umstand nach Art. 10.1 zwar bei Vertragsschluss schon vorlag, Securitas zu diesem Zeitpunkt unter Abwägung aller Gegebenheiten aber noch von einer Leistungsfähigkeit ausgegangen ist.
Für die Zeit der Unterbrechung ist der Auftraggeber anteilig von der Zahlung der vereinbarten Vergütung befreit. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sofern Befreiungsgründe den Auftraggeber daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen, hat der Auftraggeber Securitas die für die Sicherung und den Schutz des Standorts (der Standorte) entstandenen Kosten zu erstatten. Der Auftraggeber hat Securitas darüber hinaus die Kosten in Verbindung mit Personal, Unterauftragnehmern und Geräten zu erstatten, die – mit Zustimmung des Auftraggebers – für eine Wiederaufnahme der Dienstleistungen bereitgehalten werden.
Liegt ein Befreiungsgrund nach Art. 10.2 vor, kann Securitas den Vertrag unter Wahrung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
10.5 Beendigung in Verbindung mit Befreiung. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieser Vereinbarung hat jede Partei das Recht, diese Vereinbarung und die Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei zu beenden, wenn sich die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen aus einem der in Art. 10.1 dargelegten Befreiungsgründe um mehr als dreißig (30) Tage verzögert.
11 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
11.1 Vertrauliche Informationen. Die Parteien haben sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen in Verbindung mit dieser Vereinbarung offenbart werden, vertraulich zu behandeln und geheim zu halten, es sei denn eine Offenbarung ist zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen und der Erfüllung anderer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung notwendig. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der offenbarenden Partei zum Zeitpunkt der Offenbarung als vertraulich bezeichnet wurden oder wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände im Zusammenhang mit der Offenbarung von der empfangenden Partei vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Im Interesse der Klarheit sei darauf hingewiesen, dass die Dienstleistungspläne von Securitas (die Dienstanweisung, das Wachbuch und/oder ähnliche Dokumentationen) zum Zwecke des Art. 11 stets als vertrauliche Informationen zu betrachten sind und durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden. Keine der Parteien hat im Rahmen dieser Vereinbarung eine Vertraulichkeitsverpflichtung in Bezug auf Informationen, die: (i) ohne Verletzung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung öffentlich zugänglich sind oder nachträglich öffentlich zugänglich werden; (ii) sich vor dem Zeitpunkt der ersten Offenbarung im Rahmen dieser Vereinbarung bereits im Besitz
der jeweils anderen Partei befanden; (iii) von der jeweils anderen Partei entwickelt werden, ohne dass diese dafür vertrauliche Informationen verwendet bzw. auf vertrauliche Informationen Bezug nimmt, die sie von der offenbarenden Partei erhalten hat; (iv) ohne Einschränkung von einem Dritten erhalten werden, von dem die jeweils andere Partei vernünftigerweise annehmen kann, dass es ihr freisteht, solche Informationen ohne die Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenbarenden Partei bereitzustellen; (v) nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenbarenden Partei offenbart werden; oder die (vi) infolge einer Anordnung oder Anforderung eines Gerichts, einer Verwal-
tungsbehörde oder einer anderen Regierungsbehörde offenbart werden. Verbundene Unternehmen von Securitas sind keine Dritten im Sinne dieser Vorschrift.
11.2 Datenschutz. Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses die Bestimmungen der Verordnung EU 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)) und des Bundesdatenschutzgesetzes in ihrer jeweils gültigen Fassung. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Securitas und ggf. mit ihr verbundene Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten unter Beachtung des BDSG neue Fassung und der DSGVO erheben, speichern, verarbeiten und nutzen werden, soweit dies für die Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Vorga-
ben erforderlich ist. Dazu gehört auch, dass die Daten an Dritte weitergeleitet werden, die von Securitas mit der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung beauftragt worden sind. Auch der Auftraggeber wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Securitas und deren Mitarbeiter einhalten. Sofern Auftragsverarbeitung Bestandteil der durch Securitas zu erbringenden Dienstleistungen ist, verpflichtet sich der Auftraggeber mit Securitas, vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserbringung, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO abzuschließen. Securitas weist den Auftraggeber hiermit auf seine Pflicht zum Abschluss des AVV hin. Bis zum Abschluss des AVV besteht keine Leistungspflicht von Securitas zur Erbringung der datenverarbeitenden Tätigkeiten, wobei der Vergütungsanspruch davon nicht berührt wird. Schließt der Auftraggeber den AVV auch nach schriftlicher Aufforderung durch Securitas unter Setzung einer angemessenen Frist nicht ab, kann Securitas den Vertrag nach Ablauf der Frist
mit sofortiger Wirkung kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung ist der Auftraggeber Securitas zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die dadurch entstehen, dass der Vertrag wegen eines fehlenden AVV nicht durchgeführt wird.
11.3 Insbesondere gelten Art. 5 Abs.1 lit. F, Art. 28 Abs. 3 DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit der Daten) sowie Art. 12 ff. DSGVO (Informationspflichten).
12 ABWERBEVERBOT
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er – falls er während der Dauer dieser Vereinbarung und für einen Zeit-
raum von zwölf (12) Monaten nach ihrer Beendigung direkt oder indirekt eine Person einstellt, die bei Securitas angestellt ist oder
war und die dafür eingesetzt wird oder wurde, Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen – Securitas für
jede dieser vom Auftraggeber angestellten Personen eine Summe in Höhe von zwei Bruttomonatsgehältern zuzüglich eventuell anfallender Kosten für die Einarbeitung neuen Personals zahlt, und zwar in Anerkennung der Kosten, die Securitas für die Einstellung und Ausbildung dieses Mitarbeitenden entstanden sind. Die Parteien erkennen an, dass es sich hierbei um eine rechtmäßige Vorausschätzung der Kosten für den Verlust von Securitas und nicht um eine Strafe handelt. Das Entgelt ist von dem Auftraggeber ebenfalls zu zahlen, wenn ein Unternehmen
der Unternehmensgruppe, der der Auftraggeber zugehörig ist, schuldhaft gegen die Verpflichtung verstößt.
13 VERSCHIEDENES
13.1 Unabhängigkeit. Securitas ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Durch keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wird eine Part-
nerschaft oder eine Beziehung zwischen Auftraggeber und Vertreter oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen.
13.2 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein oder werden, ist sie dahingehend abzuändern, dass sie in dem nach den gesetzlichen Vorschriften gestatteten maximalen Umfang durchsetzbar ist, und sämtliche
anderen Bedingungen behalten ihre volle Gültigkeit. Falls die nicht durchsetzbare Bestimmung nicht derart abgeändert wer-
den kann, wird sie aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen und durch eine Vereinbarung ersetzt, die ihrer ursprünglichen Inten-
tion entspricht, während alle anderen Bedingungen dieser Vereinbarung ihre volle Gültigkeit behalten.
13.3 Rangfolge. Sollten sich verschiedene Teile dieser Vereinbarung widersprechen, so gilt für die Dokumente, die zu dieser Verein-
barung gehören, folgende Rangordnung: (i) Dienstleistungsvertrag/ ggf. Teilauftrag (ii) ggf. Rahmenvertrag (iii) ggf. Ergänzende Vertragsbedingungen (iv) diese Geschäftsbedingungen (v) Dienstanweisung, Anlage A; und (vi) alle anderen dieser Verein-
barung beigefügten Dokumentationen.
13.4 Benachrichtigungen. Sämtliche Benachrichtigungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zugestellt werden, sind per Kurier,
Fax, per Overnight Mail oder Einschreiben zu versenden; sie sind entweder an die im Dienstleistungsvertrag angegebene Adresse
der jeweils anderen Partei zu adressieren oder gegebenenfalls an eine andere Adresse, welche die jeweils andere Partei schriftlich angegeben hat. Jede auf diese Weise versandte Benachrichtigung gilt als folgendermaßen erhalten: (i) bei persönlicher Zustellung zum Zeitpunkt der Zustellung, (ii) bei Versand mit kommerziellem Kurier zum Zeitpunkt der Zustellung, (iii) bei Versand per Einschreiben drei (3) Geschäftstage nach Absendung und (iv) bei Versand per Fax zum Zeitpunkt des Empfangs.
13.5 Abtretung. Keine der Parteien hat das Recht, diese Vereinbarung, ohne die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Par-
tei abzutreten; diese Zustimmung darf allerdings nicht unangemessen verwehrt werden. Securitas darf diese Vereinbarung je-
doch jederzeit an seine verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Rechtsnachfolger abtreten.
13.6 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorhe-
rigen Vereinbarungen sowie die gesamte vorherige Korrespondenz (ob mündlich oder schriftlich) zwischen Securitas und dem Kunden. Sämtliche Zusicherungen, Versprechen oder Vereinbarungen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind, sind nicht durchsetzbar.
Entgegenstehende oder von Securitas Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Securitas nicht an, es sei denn, Securitas hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Vertragsbedingungen von Securitas gelten auch dann, wenn Securitas in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Dienstleistung für den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
13.7 Änderungen und Ergänzungen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder eines Teils davon sind nur dann verbindlich für eine Partei, wenn sie schriftlich durch einen bevollmächtigten Vertreter dieser Partei gebilligt wurden. Auf das Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Durch Rechtsveränderungen eines Vertragspartners wird der Vertrag nicht berührt.
13.8 Fortbestand. Diese Vereinbarung endet mit Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen. Artikel, die ihrem Wortlaut nach auch nach der Beendigung wirksam sind, bestehen danach weiterhin zwischen den Parteien gemäß den Bedingungen des betreffenden Artikels.
13.9 Verbraucherstreitbeilegung. Securitas nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
13.10 Digitale Dienstleistungen. Für bestimmte Dienstleistungen kann die Securitas Gruppe dem Kunden digitale Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Der Kunde erhält hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugang zu und die Nutzung von solchen digitalen Dienstleistungen zum alleinigen Zweck des Empfangs der Dienstleistungen und der digitalen Dienstleistungen während der Vertragsdauer.
13.11 MySecuritas: Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Dienstleistung digitale Dienstleistungen der Produktgruppe MySecuri-
tas nutzt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MySecuritas (https://www.securitas.com/en/about-us/securi-
tas-digital-services--legal-documents). Diese werden dem Auftraggeber bzw. seinen Angestellten und Erfüllungsgehilfen vor Nutzung der digitalen Dienstleistung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
14 GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Recht und Rechtsstreitigkeiten. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland auszulegen, ohne Bezugnahme auf die zugehörigen Kollisionsbestimmungen. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Die Parteien erkennen hiermit die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte dieses Landes an. Sämtliche Bedingungen dieser Vereinbarung gelten nur in dem durch die gesetzlichen Vorschriften vorgegebenen maximalen Umfang.
Ergänzende Vertragsbedingungen
für die Erbringung von Mobil-Dienstleistungen der deutschen Securitas Gruppe („Securitas“) (EVB Mobil/Monitoring)
DEFINITIONEN
„Mobil Dienstleistungsvertrag“ bezeichnet den als Deckblatt diesen EVB Mobil/Monitoring vorangestellten Dienstleistungs-
vertrag.
„Monitoring“ steht für die Leistungserbringung durch Alarmaufschaltung und Alarmverfolgung.
PRÄAMBEL
Diese EVB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Securitas und regeln zusätzlich Anforde-
rungen, die für eine mobile Dienstleistung und/oder in Verbindung mit einem Monitoring notwendig sind.
1 Umfang und Durchführung der Dienstleistungen
Securitas berücksichtigt bei der Erbringung der Dienstleistung die anerkannten Regeln der Technik.
1.1 Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den oder die Zulieferer von Securitas, allerdings nur sofern Securitas den Umstand, dass der Zulieferer Securitas nicht beliefert, nicht zu vertreten hat und Securitas ein kongruentes Deckungsgeschäft mit ihrem Zulieferer abgeschlossen hatte und die nicht ordnungsgemäße
oder ausbleibende Selbstbelieferung nicht vorhersehbar, nicht mit zumutbarem Einsatz von Securitas behoben werden kann
und nicht nur vorübergehend ist. Securitas wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte die von Securitas geschuldete Technik nicht verfügbar sein. Eine von dem Auftraggeber bereits erbrachte Gegenleistung wird Securitas in diesem Falle unverzüglich zurückerstatten
2 Dienstleistungsgebühren Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen, sofern die Preiserhöhung über 5% p.a. liegt. Die Geltendmachung des Lösungsrechtes ist innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich gegenüber Securitas zu erklären.
3 Anrückzeit
3.1 Anrückzeit. Die Anrückzeit wird individuell im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien vereinbart. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass statt der vereinbarten Anrückzeit bezogen auf den Zeitraum vom Beginn der Meldungsbearbeitung nach Eingang in der Interventionsstelle bis zum Eintreffen am Objekt, aufgrund der Entfernung und aus verkehrstechnischen Gründen, insbesondere, wenn das Objekt in einer Fußgängerzone oder einem anderen verkehrsberuhigten Bereich liegt, dessen Befahrbarkeit besonders gesetzlich geregelt ist oder aufgrund der Witterungsverhältnisse im Einzelfall ggf. eine längere Zeitspanne zum Einsatzort benötigt wird. In diesen Fällen gilt die vereinbarte Anrückzeit als nicht überschritten.
3.2 Soweit Alarmaufschaltung und Alarmverfolgung vertraglich vereinbart sind, gibt der Kunde zur Ausführung der Dienstleistungen gegenüber Securitas drei Kontaktpersonen sowie deren Telefonnummern bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können und legt ein Codewort fest. Dies erfolgt im Rahmen eines Kontaktverzeichnisses, das Bestandteil des Vertrages ist. Die vom Kunden benannten Kontaktpersonen gelten als bevollmächtigte Vertreter des Kunden und sind berechtigt, im Alarmfall rechtsverbindliche Zusatzaufträge zu erteilen. Der Kunde haftet für alle durch die Kontaktpersonen erteilten Aufträge. An-
schriftenänderungen, Änderungen der Rufnummern sowie Änderungen der Ansprechpartner müssen Securitas umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Kosten, die durch die nicht rechtzeitige Information gegenüber Securitas entstehen, hat der Kunde zu tragen.
Im Falle eines Alarms handelt Securitas, abhängig von dem jeweiligen Alarmkriterium, gemäß den folgenden Standardmaßnahmen:
3.3 Bei Einbruch- und Sabotagealarm erfolgt ein Anruf durch die Securitas-Leitstelle im Objekt. Wird dort niemand erreicht, verständigt Securitas telefonisch die erste der von dem Kunden in dem Kontaktverzeichnis genannten Kontaktpersonen. Bei Nichterreichbarkeit wird entsprechend der dort angegebenen Rangfolge versucht, die weiteren Kontaktpersonen zu erreichen. Erreicht Securitas keine der angegebenen Kontaktpersonen beim ersten Anwahlversuch persönlich, beauftragt Securitas einen privaten Sicherheitsdienst mit einer
Objektaußenkontrolle.
3.5 Erhält Securitas von der Alarmanlage des Kunden einen Überfallalarm, verständigt sie sofort die Polizei und informiert danach die oben genannte Kontaktperson.
3.6 Erreicht Securitas bei Feuer-/ Gasalarm niemanden im Objekt, verständigt sie umgehend die Feuerwehr.
3.7 Bei Technikalarm und Störungsmeldung sowie nach ausgebliebenen Routinemeldungen der Alarmanlage führt Securitas bei entsprechender Vereinbarung im Vertrag ohne gesonderte Aufforderung eine Fernwartung durch und setzt sich bei Bedarf mit dem Kunden in Verbindung.
3.8 Bei einer Leistung im Zusammenhang mit der Notruf- und Serviceleitstelle von Securitas ist weiterer Bestandteil des Vertrages das Vermeiden von Falschalarmen. Sofern nicht anders vereinbart, stellt Securitas dem Kunden Fehlalarme gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Securitas-Preisliste in Rechnung.
3.9 Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Kunden rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Kunde übernimmt die Gewähr für Richtigkeit und Übereinstimmung zur Verfügung gestellter Schlüssel mit den dazugehörigen Schlössern.
4 Alarmierung der Polizei/ Feuerwehr
Alarmierung. Bei einer Alarmierung der Polizei/ Feuerwehr durch Securitas bzw. einen Dritten gemäß Alarmplan wird diese(r) ausschließlich im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, der der kostenrechtliche Verursacher des polizeilichen Einsatzes ist, tätig. Unabhängig davon, ob die Rechnung auf den Namen des Auftraggebers oder auf Securitas bzw. den eingesetzten Dritten als direkte Kontaktperson durch die bescheidende Behörde (Polizei, Ordnungsamt usw.) gerichtet wird, ist der Auftraggeber als Verursacher verpflichtet, Securitas den verauslagten oder noch zu verauslagenden Betrag nach Rechnungsstellung innerhalb von 8 Tagen zu erstatten.
5 Konzessionsvertrag
Konzessionsvertrag. Wird der Konzessionsvertrag mit Securitas gelöst oder die Genehmigung zur Benutzung der Leitungen der Telekom zurückgenommen, so ist Securitas berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche gegen Securitas
6 Beendigung (falls Monitoring vereinbart ist)
6.1 Stilllegung Aufschaltung: Bei vereinbarter Alarmaufschaltung/–verfolgung ist der Kunde nach Vertragsbeendigung verpflichtet, die bestehende Übertragung an Securitas unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsbeendigung aufzuheben bzw., aufheben zu lassen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, ist er trotz Vertragsbeendigung bis
zur endgültigen Unterbrechung des Übertragungsweges verpflichtet, das im Vertrag vereinbarte monatliche Entgelt zu entrichten.
6.2 Installationsbedingter Rücktritt: Sofern die Installation durch Securitas vertraglich geschuldet ist und sollten besondere Gründe vorliegen, welche die Installation der technischen Einrichtung verhindern (beispielsweise funkundurchlässige Wände im Objekt) oder diese nur durch unverhältnismäßig hohen Aufwand seitens Securitas möglich wäre, so hat Securitas das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
7 Ergänzende Bedingungen für Tracking & Tracing – Sicher-
heitsdienstleistungen
7.1 GSM-Versorgung und GPS-Empfang sind Voraussetzung für die volle Funktionsfähigkeit der Sicherungssysteme und die Gewährleistung der Dienstleistungen von Securitas.
7.2 Mit der Ausführung des Maßnahmenplans reagiert Securitas ausschließlich auf die vom Sicherungssystem übermittelten Meldungen.
7.3 Der Auftraggeber berechtigt Securitas zur Programmierung und Ortung der Hardware sowie der Speicherung der dadurch gewonnenen Daten und Weitergabe an Dritte sofern dies die vom Auftraggeber festgelegten Maßnahmen erfordern. Darüber hinaus versichert der Auftraggeber, dass alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer, bzw. bei Betrieben und Behörden alle Mitarbeiter, über diese Fakten informiert sind oder werden.
8 Ergänzende Bedingungen für den „Dienstleistungsvertrag zur
Tracker-Aufschaltung“
Für den „Dienstleistungsvertrag zur Tracker-Aufschaltung“ bedeutet dies in erster Instanz die Klärung des Sachverhaltes durch Sprachaufbau zum Tracker. Schlägt diese Kontaktaufnahme fehl, wird ein Beauftragter des Auftraggebers informiert. Die erste erreichte Kontaktperson entscheidet über den weiteren Verlauf der Alarmbearbeitung (z. B. Verständigung von Polizei/ Rettungskräfte oder Abschluss der Alarmbearbeitung). Ist im Maßnahmenplan auch die Verständigung von Polizei/ Rettungskräften festgelegt so wird diese, aus eigener Initiative durch Securitas nur dann informiert, wenn nach dem ersten Anwahlversuch aller Kontaktpersonen niemand erreicht wurde.
Securitas hat keinen Einfluss auf die Weiterbearbeitung nach Übergabe an Dritte (Organisationen und Behörden) und ist hierfür nicht haftbar. Nimmt der Auftraggeber keine Ergänzung an den Maßnahmen im Dienstleistungsvertrag vor, so erklärt er sich mit dem Standardprozess einverstanden. Änderungen am Maßnahmenplan die über eine individuelle Alarmierungsreihenfolge oder das Streichen einzelner Alarmierungskanäle hinausgehen, erfordern ihrer Wirksamkeit, der schriftlichen Bestätigung durch Securitas.
9 Lieferung, Lieferzeiten, Gefahrübergang, Verjährung (falls
Monitoring vereinbart ist)
9.1 Soweit Securitas nicht einen anderen Termin ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat, beginnt die
Ausführungs- bzw. Lieferzeit mit dem Tage des Zugangs der Auftragsbestätigung von Securitas bei dem Kunden, jedoch
nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Kunde im Vorfeld zu
erbringen hat. Sofern die Ausführungsverzögerung länger als zwei Wochen andauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
9.2 Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
9.3 Bezüglich der zu installierenden Sicherheitstechnik geht die Gefahr auf den Kunden am Tag der Abnahme des Werks über.
Dies gilt auch für Teilabnahmen, sofern diese nach Art und Beschaffenheit des Werks herbeigeführt werden können. Wird von dem Kunden keine Abnahme verlangt oder erfolgt keine Mitwirkung an der Abnahme, so gilt die Leistung als abgenommen nach Ablauf von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung. Die Inbetriebnahme ersetzt die Abnahme. Vorbenannte Regelungen gelten auch für
Teilabnahmen. Wegen geringfügiger Mängel kann die Abnahme nicht verweigert oder verzögert werden.
9.4 Erfüllungsort bei Abschluss des Kaufvertrages über die Sicherheitstechnik ist die Niederlassung von Securitas. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung des Kaufgegenstandes ab dem Ort der Niederlassung von Securitas oder ab Werk bzw. Lager. Wenn keine Vereinbarungen über den Versand getroffen sind, erfolgt dieser nach Ermessen von Securitas, wobei Securitas nicht verpflichtet ist, die günstigste Versandart zu wählen.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware auf den Kunden auch dann über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, sobald die Ware das Werk bzw. Lager verlässt. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen Bruch-, Transport und Feuerschäden versichert.
Falls der Versand ohne Verschulden von Securitas unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Kunden über.
9.5 Wenn die Leistung oder Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird (Gläubigerverzug), so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung sowie zusätzlich erforderliche Reisen von Securitas oder deren Erfüllungsgehilfen hat in dem Fall der Kunde zu tragen.
9.6 Sofern der Kaufvertrag betroffen ist, beträgt die Verjährungsfrist für Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung bei neuen Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Kaufsache. Ist der Kunde ein Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist für neue Kaufsachen ein Jahr; für gebrauchte Sachen sind Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung ausgeschlossen.
9.7 Sofern der Werkvertrag betroffen ist, beträgt die Verjährungsfrist für Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werks gemäß § 9.4.
9.8 Die Verjährungsfristen gemäß § 16.7 und 16.8 gelten nur, wenn am Vertragsgegenstand Reparaturversuche, Wartungsarbeiten oder technische Änderungen durch den Kunden oder Dritte nicht stattgefunden haben, der Kunde sich vertragsgemäß verhält, der Vertragsgegenstand nur sachgemäß bedient, eingesetzt und gewartet wurde und offensichtliche Mängel unverzüglich bei Entdeckung,
spätestens jedoch innerhalb der Verjährungsfristen gegenüber Securitas schriftlich angezeigt werden.
10 Gewährleistung (falls Monitoring vereinbart ist)
10.1 Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, eigenmächtige Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Die Beweislast für die Einhaltung der Betriebs- und Wartungsanweisungen trägt der Kunde. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung oder unsachgemäße Fremdeingriffe zurückzuführen ist.
10.2 Handelt es ich bei dem Kunden um einen Kaufmann, ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt der Kaufsache schriftlich bei Securitas anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Securitas sofort nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen. Die Reklamation hat unter Angabe der Lieferschein-/ Rechnungsnummer und deren Datum zu erfolgen. Eine detaillierte Fehlerangabe ist erforderlich, ebenso die Angabe der Modell- und Seriennummer.
10.3 Ist das vom Kunden erworbene Produkt fehlerhaft und teilt der Kunde dies Securitas form- und fristgerecht mit, bestimmt
Securitas die Abwicklung der Instandsetzung oder des Umtauschs gemäß bestehender Vereinbarung mit dem
Hersteller. Der Kunde ist verpflichtet, Securitas das Lieferdatum der Kaufsache nachzuweisen; dies kann ausschließlich durch
die Vorlage des Lieferscheins bzw. der Rechnung erfolgen. Versand- und Verpackungskosten sind im Falle einer Rücksendung zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche in vollem Umfang vom Kunden zutragen.
10.4 Die Gewährleistungsrechte gegenüber Securitas stehen nur dem unmittelbaren Käufer/ Kunden zu und sind nicht an Dritte
abtretbar. § 19.5 gilt entsprechend.
10.5 Durch Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
11 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Securitas. Bis zum vollständigen Ausgleich der Verbindlichkeiten des Käufers/ Kunden gegenüber Securitas verwahrt dieser das Eigentum von Securitas unentgeltlich.
12 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Securitas Mobil GmbH, Potsdamer Str. 88 in 10785 Berlin) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Ein-
sendungskosten per einfachen Postversand (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde aus-
drücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir Gegenstände, die im Rahmen des Vertrages von uns an Sie geliefert wurden, zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Gegenstände zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben solche Gegenstände unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Gegenstände vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen Sie.
Der Wertverlust der zurückgesandten Gegenstände trifft Securitas, es sei denn, dieser Wertverlust ist auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Gegenstände nicht notwendigen Umgang oder anderweitig schuldhaft schädigenden Umgang mit diesen zurückzuführen. Haben Sie während der Widerrufsfrist bereits unsere Leistung in Anspruch genommen, so haben Sie uns den anteiligen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung